Stand: 30.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch aller Veranstaltungen der
Bühne-11-hundert Rösrath e. V.
Heideweg 12a
51503 Rösrath
Vereinsregister: VR21724, Amtsgericht Köln
vertreten durch Ariane Zimmermann
Telefon: +49 2205 9169807
E-Mail: info@buehne-11-hundert.de
– nachfolgend „Verein“ –
Der Verein ist Veranstalter der von ihm angekündigten Aufführungen und wird durch den Kartenerwerb Vertragspartner des Besuchers. Dies gilt auch dann, wenn die Karten über eine Vorverkaufsstelle oder über den Online-Ticketshop erworben werden; diese wickeln den Verkauf lediglich für den Verein ab.
Abweichende Bedingungen des Besuchers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verein stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Die Darstellung der Aufführungstermine auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Ankündigung.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Eintrittskarte an einer Vorverkaufsstelle oder an der Abendkasse ausgehändigt wird. Beim Erwerb über den Online-Ticketshop kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Bestellung durch den Ticketanbieter zustande.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, sofern die Karte keinen Platz ausweist.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Kartenerwerbs auf dieser Website unter Termine ausgewiesenen Eintrittspreise. Die Preise verstehen sich als Endpreise.
Ermäßigte Karten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises abgegeben. Der Nachweis ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Kann er nicht vorgelegt werden, ist der Differenzbetrag zum regulären Eintrittspreis vor Ort nachzuzahlen.
Beim Erwerb über den Online-Ticketshop können zusätzlich Gebühren des Ticketanbieters anfallen. Diese werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
Eintrittskarten sind erhältlich über die auf dieser Website unter Termine genannten Vorverkaufsstellen, über den Online-Ticketshop sowie – soweit noch Karten verfügbar sind – an der Abendkasse.
Der Online-Ticketshop wird von einem externen Dienstleister betrieben. Für den Bestellvorgang in diesem Shop gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise.
Eintrittskarten sind übertragbar. Der gewerbliche Weiterverkauf sowie das öffentliche Angebot zu einem höheren als dem dafür gezahlten Preis sind ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet.
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Der Erwerb von Eintrittskarten für eine terminlich festgelegte Aufführung fällt unter diese Ausnahme.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Besucher daher auch beim Kauf über den Online-Ticketshop nicht zu.
Erworbene Eintrittskarten werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet, wenn der Besucher die Vorstellung nicht besucht oder verspätet erscheint.
Hiervon unberührt bleiben die Regelungen in § 7 für den Fall der Absage oder Verlegung einer Vorstellung.
Verlorene oder beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
Muss eine Vorstellung abgesagt oder auf einen anderen Termin verlegt werden, behält die Eintrittskarte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Der Verein informiert über den Ersatztermin auf dieser Website sowie, soweit die Kontaktdaten vorliegen, unmittelbar.
Kommt kein Ersatztermin zustande oder ist dem Besucher die Wahrnehmung des Ersatztermins nicht zumutbar, wird der gezahlte Eintrittspreis erstattet. Die Erstattung erfolgt gegen Rückgabe der Eintrittskarte auf dem Weg, auf dem die Zahlung geleistet wurde.
Erstattet wird der Eintrittspreis. Bearbeitungs-, Vorverkaufs- und sonstige Gebühren, die nicht dem Verein, sondern einer Vorverkaufsstelle oder dem Betreiber des Online-Ticketshops zufließen, werden vom Verein nicht erstattet, soweit die jeweilige Stelle sie nicht selbst erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Besuchers, insbesondere auf Ersatz von Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit den Verein nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Änderungen der Besetzung berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte.
Der Einlass erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Die Eintrittskarte ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen und bis zum Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren.
Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass. Ein nachträglicher Einlass kann, soweit dies ohne Störung der Vorstellung möglich ist, gestattet werden; ein Anspruch auf den ursprünglichen Sitzplatz besteht in diesem Fall nicht.
Am Veranstaltungsort gilt die Hausordnung des jeweiligen Betreibers. Das Hausrecht übt während der Veranstaltung der Verein aus.
Besuchern, die den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Besucher oder Mitwirkende belästigen oder gegen die Hausordnung verstoßen, kann der Aufenthalt untersagt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
Das Mitführen von Gegenständen, die geeignet sind, Personen zu gefährden oder den Veranstaltungsablauf zu stören, ist untersagt.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen während der Vorstellung sind untersagt. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitwirkenden sowie der Wahrung der Aufführungsrechte am dargebotenen Stück.
Bei Zuwiderhandlung kann der Verein die Löschung der Aufnahmen verlangen und von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Der Verein oder von ihm beauftragte Personen können im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Öffentlichkeitszwecken anfertigen. Besucher, die einer Aufnahme ihrer Person widersprechen möchten, können dies vor Ort bei den Mitarbeitern des Vereins erklären.
Der Verein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenso haftet der Verein unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Für sonstige Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet der Verein begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Vereins ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Garderobe, Wertgegenstände und sonstige eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen, soweit den Verein kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit trifft. Eine unbeaufsichtigte Garderobe wird nicht bewacht; die Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitglieder, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vereins.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Besucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Vereins in Rösrath. Dasselbe gilt, wenn der Besucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.